Es gibt unzählige Fragen, die Familienzentren und andere Begegnungsorte für Familien beschäftigen. Sie sind abhängig von der Entwicklungsphase, in der sich das Angebot befindet, vom Know-how der Beteiligten und vielem mehr.
Auf dieser Seite nehmen wir die FAQs (frequently asked questions) auf und stellen aktuelles Wissen sowie weiterführende Informationen zur Verfügung.
Folgende Themen werden aufgenommen: Vereinsführung Anstellungsbedingungen Konsumationsangebote Qualität
Fragen zur Vereinsgründung und Vereinsführung?
Die Fachstelle Vitamin B unterstützt Vereinsvorstände mit Informationen, Beratung und Weiterbildungen.
Welche digitalen Hilfen gibt es zur Vereinsführung?
Es gibt unzählige Tools. Viele sind kostenlos. Testen Sie sie und erfahren Sie, welche Ihnen am besten zusagen.
In der Facebook-Gruppe Familienzentren wurde die Buchhaltungssoftware für KMU's und Private «Klara» positiv erwähnt.
Was müssen Sie beachten, wenn die Vereins- und Mitgliederversammlungen online durchgeführt werden?
Lesen Sie dazu die Informationen von Vitamin B
Steuern
Mehrwertsteuer
Auch gemeinnützige und steuerbefreite Organisationen müssen MwSt. zahlen. Es gibt jedoch eine Umsatzgrenze. Das heisst, ist der Umsatz tiefer als CHF 250'000 muss keine Mehrwertsteuer bezahlt werden.
Steuerbefreiung für Vereine wegen Gemeinnützigkeit
Vitamin B informiert umfassend. Erste Informationen erhalten Sie im Video.
Grundsätzlich unterliegen auch Vereine der Steuerpflicht. Sind sie jedoch gemeinnützig und verfolgen altruistische oder öffentliche Zwecke, können sie auf Gesuch hin von den Steuern befreit oder teilweise befreit werden.
Zuständig für die Steuerbefreiung ist die kantonale Steuerbehörde.
Zur Gemeinnützigkeit gehört, dass der Verein "namhafte Opfer" erbringt, das heisst, der Vorstand muss ehrenamtlich tätig sein.
Bei einer Auflösung muss der Liquidationserlös zwingend einer anderen steuerbefreiten Organisation zukommen; eine Verteilung an die Mitglieder ist ausgeschlossen.
Die entsprechenden Regelungen sind in die Statuten aufzunehmen.
Spenden an steuerbefreite Vereine können gemäss kantonalen Richtlinien von den Steuern abgezogen werden.
Die Steuerbefreiung betrifft jedoch nur die Staats- und Bundessteuern, nicht aber die Mehrwertsteuerpflicht.
Muss das Familienzentrum Sozialversicherungsbeiträge AHV bezahlen?
Die Verpflichtung zur Abrechnung der Sozialversicherungsbeiträge ist abhängig vom Jahreslohn.
Beitragsbefreit ist eine Entschädigung bis CHF 2‘300 pro Jahr.
Siehe Merkblatt der AHV/IV: «Beiträge an die AHV, die IV, die EO und die ALV auf geringfügigen Löhnen» (1. Januar 2015)
Informationen" Lohnbeiträge an die AHV, die IV und die EO für Arbeitgebende, (Stand 1. Januar 2021)
Müssen Sie allen Mitarbeitenden einen Lohnausweis ausstellen, auch solchen mit Kleinstpensen?
Die Antwort lautet ja.
Arbeitgebende bescheinigen ihren Arbeitnehmenden die erbrachten Leistungen mit dem entsprechenden Formular. Der Lohnausweis ist den Mitarbeitenden in zweifacher Ausführung per Ende Jahr zuzustellen. Er enthält Bruttolohn, Abzüge und Nettolohn.
Der/die Arbeitnehmer/in legt den Lohnausweis der Steuererklärung bei.
Arbeitgebende in Kantonen, welche die direkte Einreichepflicht kennen, haben zudem der kantonalen Steuerbehörde ein Exemplar zuzustellen (vgl. dazu Wegleitung zum Ausfüllen des Lohnausweises bzw. der Rentenbescheinigung (PDF, 834 kB, 14.01.2021).
Quelle und Formular Lohnausweis: Eidgenössische Steuerverwaltung
Informationen zu den Löhnen: quitt.ch
Familienzentren empfehlen «Klara». Das Programm bietet u.a. eine Lohnbuchhaltung für Private und KMU's. Das Angebot ist kostenlos und liefert Ihnen alles, was Sie brauchen: Klara.ch
Gehören weitere Leistungen (Naturalbezüge), die nicht in Form von Geld ausbezahlt werden zum massgebenden Lohn?
Naturalbezüge sind Bestandteile des Lohns, die nicht in Form von Geld ausbezahlt werden.
Im Familienzentrum sind dies z. B. kostenlose Kinderbetreuung am Arbeitsplatz, Mittagessen oder vergünstigte Teilnahme an Kursen. Coaching und fachliche Begleitung der Mitarbeitenden gehören ebenfalls dazu.
Diese Leistungen werden bei tieferen Stundenansätzen entsprechend berücksichtigt in einem sogenannten Paket, das den Minijob-Mitarbeitenden für deren Einsatz geboten und im Arbeitsvertrag festgehalten wird. (aus: Arbeitshilfe «Minijobs in Familienzentren zur Förderung von Eltern», 2020)
Brauchen Sie eine Bewilligung, wenn Sie in Ihrem Familienzentrum ein Café führen wollen?
Für die Führung der meisten Gastronomiebetriebe (Bars, Cafés, Take-aways oder Restaurants) wie auch für Einzelanlässe (z. B. Festbetrieb, Sponsoringanlass) braucht es eine Bewilligung.
Da das Gastgewerbe in der Schweiz kantonal geregelt ist, unterscheiden sich die Vorgaben, das Vorgehen, aber auch die Bewilligungsbehörden von Kanton zu Kanton. Zuständig für die Erteilung der Bewilligungen sind in der Regel die Standortgemeinden.
Lesen Sie die Bedingungen in Ihrem Kanton: zu den Vorgaben
Denken Sie daran, die Gesuche frühzeitig einzureichen.
Arbeitshilfe «Zahlen, Ziele und Leistungsvereinbarungen»
Die Arbeitshilfe unterstützt Sie bezüglich der Erfassung und Dokumentation von Kennzahlen und Leistungen des Familienzentrums
Kindesschutz in Familienzentren und Spielgruppen
Immer mehr Kinder erleben Gewalt in den Familien. Eltern sind überfordert und benötigen Unterstützung.
Eine Kindesschutz-Policy, die mit den Mitarbeitenden und/oder den eingemieteten Anbietenden erarbeitet wird, bietet eine wichtige Grundlage zum Schutz der Kinder.
Der Schweizer. Spielgruppen-LeiterInnen-Verband SSLV hat ein Verhaltenskodex für Spielgruppen erarbeitet. Spielgruppenleitende sind meldepflichtig.