Frühe Förderung in den Kantonen
Familienzentren sind niederschwellige Begegnungsorte für Familien mit jungen Kindern. Sie sind somit auch Teil der lokalen Politik der Frühen Kindheit. Der Schweiz. SpielleiterInnen Verband SSLV stellt Links zu den Grundlagen in den Kantonen zur Verfügung.
Unterstützung durch den Kanton
Der Kanton Aargau unterstützt die Familienzentren im Rahmen der Begegnungsorte für Familien mit Begleitung/Anleitung.
Zu den Informationen und Unterstützungsangeboten
Unterstützung durch den Kanton
2015 wurde ein Bericht zur Situation der Familienzentren im Kanton erarbeitet.
Der Kanton unterstützt Familienzentren und Generationenhäuser.
Familienzentren im Kanton Basel-Landschaft
Frühe Förderung 2024-2027
Am 6. März 2024 fand die Lancierungsveranstaltung «Frühe Förderung 2024-2027» in Luzern statt. Sie stiess auf sehr reges Interesse und über 120 Fachpersonen und Gemeindevertretungen aus dem Bereich Frühe Förderung haben daran teilgenommen. Die neuen kantonalen
Handlungsempfehlungen
Handlungsempfehlungen zur Frühen Förderung und die Begleitmassnahmen zur Unterstützung von Gemeinden wurden in Ateliers und Marktständen vorgestellt. Der Aufbau und die Unterstützung von Familienzentren ist ein wichtiger Teil der Empfehlungen.
Unterstützung durch den Kanton
Der Kanton unterstützt die Gemeinden im Rahmen der Umsetzung des Frühförderkonzepts beim Aufbau von Familienzentren.
Aktuelle Liste der Familienzentren im Kanton St. Gallen:
Institut Frühe Bildung 0 bis 8, PHSG
Ausgewählte Unterlagen:
Erfahrungen und Gelingensfaktoren, präsentiert an einer Tagung zum Thema Begegnungsorte im Kanton Aargau, 2021:
Argumentarium 2017 (PDF), kurz
Argumentarium 2017 (PDF), lang
Erste Schritte zum Familienzentrum (2017)
Fachliche und finanzielle Unterstützung für Gemeinden
Viele Gemeinden im Kanton Zürich unterstützen ihre Familienzentren in der lokalen Verankerung ideell und finanziell. Das Amt für Jugend und Berufsberatung (AJB) begrüsst dies und fördert deshalb dieses Engagement zum einen durch fachliche Unterstützung der Gemeinwesenarbeit (GWA) und zum anderen durch Subventionen gemäss § 40 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG).